AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anerkennung, Geltungsbereich, Datenschutz

Für alle Lieferungen und Leistungen, einschl. damit in Zusammenhang stehender Beratungen und Auskünfte, gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers/Auftraggebers die Lieferung an denselben vorbehaltlos ausführen.

Angebote

Alle Angebote sind freibleibend. Die zwecks Abgabe eines Kostenanschlages gemachten Leistungen und Lieferungen besonderer Art, z. B. Demontage usw. werden dem Auftraggeber auch dann berechnet, wenn es nicht zur Ausführung der Instandsetzung oder nur zu einer solchen in abgeänderter Form kommt.

Aufträge

Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Dies gilt auch für durch Vertreter hereingenommene Aufträge, ferner für telefonische und online getätigte Aufträge bzw. für Auftragsänderungen.

Der Umfang der gewünschten Instandsetzung ist vom Auftraggeber anzugeben. Sofern dies nicht möglich ist, legt der Auftragsnehmer den Umfang der Instandsetzung nach Rücksprache mit dem Auftraggeber fest. Stellt sich im Verlauf der Festlegung des Auftragsumfanges heraus, dass die Instandsetzung wegen der Mängel der in Auftrag gegebenen Ware unmöglich oder unwirtschaftlich ist, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis zu dieser Feststellung geleisteten Arbeiten in Rechnung zu stellen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, die sich aus Unterlagen (Zeichnungen, Muster und dergleichen) und/oder Angaben des Auftraggebers ergeben. Liefermöglichkeiten und Wahl der zu verwendenden Teile bleiben vorbehalten.

Zusicherungen auf das Vorhandensein von Eigenschaften der vom Auftragsnehmer gelieferten Teile beziehen sich nur auf deren Qualität an sich, nicht auf die Abwendung von Folgeschäden, die sich aus einem Mangel ergeben könnten. Dies gilt nicht, wenn die Zusicherung den Besteller gerade vor Folgeschäden schützen soll.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich stets für die Lieferung ab Werk zu dem am Tage der Lieferung gültigen Sätzen, ausschließlich Versand- u. Verpackungskosten. Beanstandungen der Rechnungen können grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn sie spätestens innerhalb 8 Tagen nach Aushändigung schriftlich erfolgen.

Die Zahlung ist Zug um Zug mit Erhalt der Rechnung rein netto zu leisten. Eine andere Zahlungsweise muss ausdrücklich vorher vereinbart sein. Skontoabzüge sind unzulässig. Anfallende Inkasso- oder Diskontspesen werden weiterberechnet. Im Verzugsfalle hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zinsen, mindestens in Höhe von 1% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Zahlungsverzug bewirkt Lieferungsverzug.

Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung etwaiger Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

Der Auftraggeber trägt während des Verzugs die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Leistung.

Bei umfangreichem Materialaufwand und langfristigen Arbeiten kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Wird die Lieferung und/oder Leistung auf Wunsch des Auftraggebers einem Dritten berechnet, so haftet der Auftraggeber trotzdem für ordnungsgemäße und pünktliche Bezahlung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich bei Verzug des Dritten unmittelbar an den Auftraggeber zu halten.

Lieferzeit, Verzug

Die Lieferzeit wird so angesetzt, dass sie bei normalem Arbeitsgang eingehalten werden kann.

Die Lieferung erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers ab Werk. Die Übergabe erfolgt grundsätzlich im Werk des Auftragnehmers. Wünscht der Auftraggeber Zustellung, so erfolgt diese auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 2 Wochen, nachdem ihm die Fertigstellung gemeldet oder die vorläufige oder endgültige Rechnung ausgehändigt worden ist, die Arbeitsstücke gegen Begleichung der Rechnung abholt. Fertiggestellte Arbeiten können nicht länger als 4 Wochen gelagert werden. Verzug des Auftraggebers tritt auch dann ein, wenn notwendige Teile, die der Auftraggeber zu liefern versprochen hat, nicht vereinbarungsgemäß beim Auftragnehmer eingehen. Dieser ist dann berechtigt, den Auftrag nach dem Umfang der bis dahin geleisteten Arbeiten abzurechnen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Eigentum des Auftragnehmers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes beim Auftragnehmer.

Gewährleistung

Der Lieferer leistet Gewähr für einwandfreie Arbeit und einwandfreies Material mit folgender Maßgabe:

Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist beseitigt der Lieferer nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung die Mängel, die auf von ihm zu vertretende Material- oder Ausführungsfehler zurückzuführen sind. Erkennbare Mängel hinsichtlich Mängel und Beschaffenheit müssen sofort bei Abnahme gerügt werden, andernfalls gilt die Lieferung als einwandfrei.

Für Mängel, die bei der Abnahme nicht erkennbar sind, beträgt die Rügefrist 1 Monat nach Abnahme.

Für Mängel an Fremderzeugnissen, haften wir dem Besteller gegenüber in gleicher Weise, wie uns der Hersteller haftet.

Bei Motoren und Teilen, die komplett überholt sind, beträgt die Garantie 6 Monate.

Der Auftragnehmer bestimmt, ob eine Beseitigung des Mangels in eigenen Arbeitsräumen oder am Ort des Vorhandensein der Teile vorgenommen wird. Wird die Mängelbeseitigung von einer anderen Fachwerkstatt vorgenommen, so hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass die ausgebauten Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Ferner hat der Auftraggeber darauf hinzuwirken, dass einem Beauftragten des Auftragnehmers Gelegenheit gegeben wird, die schadhaften Arbeiten einschließlich aller Teile zu besichtigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Der Auftraggeber trägt die etwa erforderlich werdenden Transport- und Wegekosten bis zur Durchführung der Nachbesserung.

Der Auftragnehmer kann die Beseitigung des Mangels von der vorherigen Zahlung eines bei Berücksichtigung der Bedeutung des Mangels angemessenen Teils des vereinbarten Entgelts abhängig machen.

Die Einzelbearbeitung von Motorteilen geschieht nur im vereinbarten Umfang. Dafür leistet der Auftragnehmer Gewähr. Sie erstreckt sich jedoch nicht auf die darüber hinausgehende Funktionstüchtigkeit der Motorteile.

Für Fahrzeugteile, Motoren und Aggregate, die a) nicht im normalen Straßenverkehr gefahren werden b) verändert und/oder zweckentfremdet wurden oder c) dem normalen Verschleiß unterliegen, ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, bei jeder Art von Oberflächenbehandlung, wie Oberflächen-Rissprüfung, Nachhärten, Richten, Schweißen, Hartverchromen, Nitrieren usw.

Die aus Gewährleistungsbedingungen erwachsenen Rechte dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht an Dritte übertragen werden.

Gewährleistungen können nur gewährt werden, wenn der korrekte Einbau durch einen Meister Kfz Werkstattbetrieb/Fachwerkstatt anhand der Einbaurechnung nachgewiesen wird.

Anwendbares Recht, Rechnung u. Gerichtsstand

Bei Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung gilt der Gerichtsstand des Auftragnehmers in Waiblingen.

Datenschutz

Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten gespeichert werden. Er stimmt der weiteren Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Sollte er damit nicht einverstanden sein, so steht ihm das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich umgehend persönliche Daten zu löschen. Ausgenommen hiervon sind Daten, die für die Auftragsabwicklung zwingend notwendig sind.

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